Die adlige Familie Jüchter und ihre hochadligen Vorfahren



symbol für quellen... Ich möchte noch ein besonderes Ergebnis der Vorkirchenbuchforschung in Edewecht vorstellen. Es geht um die adlige Familie Jüchter, die seit Anfang des 15. Jahrhunderts auf dem sogenannten Wichmaringhof in Edewecht wohnte. Der Hof hatte etwa die Größe eines Hausmann-Hofes. Später, als die adlige Zeit in Edewecht vorbei war, wurde der Hof in den meisten Listen auch als Hausmann-Hof geführt.

Eilert Kruse, der Besitzer des alten Jüchter-Hofes in Edewecht stirbt im Mai 1650 und wird am 24. begraben. Seine Frau überlebt ihn um 10 Jahre und wird am 5. Oktober 1660 beerdigt. Sie wurde 80 Jahre alt und wurde demnach im Jahre 1580 geboren. Beim Beerdigungseintrag im Edewechter Kirchenbuch wird außer ihrem Vornamen Gebke auch ein Familienname genannt - nämlich der Name Kloppenburg. Dies ist zu jener Zeit in den Edewechter Kirchenbüchern bei Einträgen dieser Art sehr ungewöhnlich. Dies hat mich nachdenklich gemacht und ermuntert, dieser Sache nachzugehen.

Mir wurde schnell klar, daß Pastor Gerhard Greverus - Pastor in Edewecht von 1636-1676 - der diesen Eintrag aufzeichnete, damit etwas erklären oder verdeutlichen wollte. Hatte Gebke Kloppenburg auf dem Jüchter-Hof eine besondere Bedeutung oder will der Kirchenbuch-Eintrag auf eine weniger bedeutsame Frau aufmerksam machen? Das war die Frage, die sich mir stellte.

Bei den Kindern von Johann Kruse, dem Sohn und Erben des Hofbesitzers Eilert Kruse, fiel mir auf, daß der Name Gebke unter seinen Kindern nicht vorkommt. Vielmehr hieß das älteste bekannt Mädchen Hille. Das würde bedeuten, daß die Mutter von Johann - und damit Eilerts Frau - Hille heißen müßte. Dagegen sprach aber der Kirchenbuch-Eintrag. Es sprach nun also vieles dafür, daß es zwei Ehen des Eilert Kruse gegeben haben mußte, wobei Gebke Kloppenburg nicht die Mutter vor Johann sein mußte, denn ihr Vorname wurde ja, wie wir schon hörten, nicht vererbt.

Um bei den Überlegungen weiterzukommen, müssen wir uns zuerst einem anderen Gedankengang zuwenden: Wie kommt die Familie Kruse in den Besitz des Jüchter-Hofes? Ganz spontan denkt man an eine Einheirat, aber es ist uns ein Kaufvertrag aus dem Jahre 1595 überliefert, der diese Vermutung auf den ersten Blick hin nicht bestätigt. Frau Adelheid Jüchter verkauft mit ihren Söhnen „vor eine benante Summe Geldts" den Jüchter-Hof an den Edewechter Pastoren Johannes Kruse, dem Vater des Eilert Kruse.

Hier stellt sich eine weitere Frage: War Pastor Johannes Kruse so vermögend, daß er den großen Jüchter-Hof erwerben konnte? Vor allem, wenn man bedenkt, daß seine Nachfolger, besonders die Pastoren Bodenius und Greverus, gar nicht genug über die wenig einträgliche Pfarre klagen konnten.

Daß Pastor Johannes Kruse wohlhabender als seine Nachfolger war, geht aus einem Brief seines Nachfolgers Bodenius an den Grafen hervor. Er macht sich darin Gedanken über den Wohlstand seines Vorgängers Kruse. Er schreibt 1631 an den Grafen: „Und obwoll der Alte Crusius bey dieser Pfar ziemblich prosperiret, hat er doch solches von seiner Pfar nicht haben konnen, sondern hat es von seinem S. Vater ererbet, und es auch theilß mit seiner Frawen befreyet, wie es Jederman bewust."

Wieviel an dieser Behauptung dran war, ist heute schwer zu sagen. Pastor Bodenius kann vielleicht auch den ersten Pastor Kruse gemeint haben - den Vater von Johannes Kruse. Denn Johannes Kruse hatte eine Bauerstochter als Frau, die sicher nicht viel in die Ehe einbrachte.

    Es sind also drei Dinge, die ungewöhnlich sind:
  1. der nicht übliche Sterbeeintrag von Gebke Kruse im Kirchenbuch,
  2. die Vornamen der Kinder des Johann Kruse deuten auf eine Mutter mit Namen Hille und nicht einer Gebke hin, und
  3. der Kaufvertrag von 1595, der vom Verkauf des Jüchter-Hofes berichtet.

Auf dem Jüchter-Hof lebte bis etwa 1563 der „Edelmann" Hermann Jüchter. Danach zieht er nach Moorriem (Bardenfleth) und ist 1578 „Vagt in des Herrn Lande bei der Ovelgunne". Mit seiner Frau Adelheid, die eine illegitime Tochter des Grafen Georg von Oldenburg war, hatte er fünf Kinder, darunter zwei Mädchen. Während die Tochter Margarete den Vogt Eneke Stadtlander heiratete, ist über den weiteren Lebensweg der Tochter Heilke nichts bekannt.

Sollte diese Heilke die erste Frau des Eilert Kruse gewesen sein?

Hille, Heilke und Hilke sind niederdeutsche Formen des Vornamens Adelheid. Heilke ist in Edewecht ein unüblicher Vorname. Wenn eine Frau mit einem unüblichen Vornamen von auswärts nach Edewecht heiratete, so wurde ihr Vorname unter ihren Edewechter Nachkommen nicht weitervererbt. Meist wurde dann ein für Edewechter Ohren besser klingender Vorname gewählt. Im Falle einer Heilke wurde daraus in Edewecht eine Hille. Als Beispiel sei die aus der Gemeinde Detern (Ostfriesland) stammende Ehefrau des Edewechter Köters Johann Wehlau (1737-1817) Hilke Grüßing genannt, die in verschiedenen Kirchenbucheintragungen unterschiedlich Hilke, Heilke und Hille genannt wird. Vererbt wurde ihr Vorname Hilke aber mit den Namen Hille.

Nach diesem Einschub kehren wir wieder zur Familie Jüchter zurück. Auch Eilert Kruse selbst hatte eine Tochter Hille. Sie dürfte um 1620 geboren sein. Wenn sie aus der vermuteten ersten Ehe stammt, so könnte sich nach der Großmutter mütterlicherseits benannt worden sein. Das wäre Adelheid von Oldenburg, die Gattin von Hermann Jüchter. Die Großmutter väterlicherseits ist bekannt. Sie hieß Talke und war eine geborene Ficken. Stammt diese „Hille" aus der zweiten Ehe - also mit Gebke Kloppenburg -, so könnte sie das erste Mädchen dieser Ehe sein und zum Andenken an die verstorbene erste Frau Hille genannt worden sein. Beides würde einen Sinn ergeben.

Wie oben erwähnt, verläßt Hermann Jüchter 1563 den Edewechter Hof. Obwohl er gar nicht mehr in Edewecht wohnt, wird er im Mannzahlregister von 1581 genannt, d.h. er besitzt den Hof noch. Was mit dem Hof in den über 30 Jahren bis zum Verkauf im Jahre 1585 geschah, ist nicht bekannt. Hermanns Söhne waren für eine Hofübernahme noch zu jung bzw. noch gar nicht geboren. Für diese Zeit kommt vielleicht eine Verpachtung in Frage. Sollte Pastor Johannes Kruse, der unmittelbare Nachbar, der Pächter gewesen sein? Hat er diesen Hof bewirtschaftet, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt einem seiner Söhne und Hermann Jüchters Tochter Heilke zu übergeben? Der Gedanke liegt also nahe, daß von vornherein eine Einheirat geplant war. Jedenfalls scheint ein „normaler" Verkauf des Hofes nahezu ausgeschlossen zu sein. Dieser Kaufvertrag wird sich daher um eine Art Heiratsvertrag gehandelt haben.

Dieser Kaufvertrag bzw. Heiratsvertrag sollte einen Erbvorgang rechtlich absichern. Gleichzeitig stellte dieses Dokument aber auch eine Quittung über die Bezahlung des Kaufpreises dar. Dadurch wurde erreicht, daß erstens der zum Zeitpunkt des Vertrages vermutlich noch minderjährige Sohn Albert später noch Ansprüche anmelden konnte und zweitens wurde verhindert, daß nach dem Tode der Verkäuferin deren Erben die Behauptung aufstellen konnten, an den Kaufvertrag und die Übertragung des Hofes seien sie zwar gebunden, Johannes Kruse bzw. sein Sohn Eilert hätten aber für den Hof überhaupt noch nichts bezahlt.

Es scheint damals üblich gewesen zu sein - jedenfalls in „höheren Kreisen" - daß Überlassungen anläßlich von Heiraten durch solche förmliche Kaufverträge abgesichert wurden. Etwas Ähnliches geschieht nämlich auch in einem anderen Fall. Der oldenburgische Kanzler Nikolaus Vogt verkauft seinem Schwiegersohn und seiner Tochter ein Haus nebst Stall. Auch hier wird etwas, was die Tochter anläßlich einer Heirat erhielt, zusätzlich verkauft. Vielleicht hatten diese Kaufverträge auch den Grund, daß Töchter normalerweise nicht erbberechtigt waren und daß eine Abweichung von dieser Regel einer besonderen rechtlichen Form, nämlich eines Kaufvertrages, bedurfte.

Natürlich stellt sich auch die weitere Frage, warum nicht einer der drei Söhne des Hermann Jüchter erbt. Das ist wohl nicht mehr zu klären. Jedenfalls finden wir Albert und Hinrich als „Erbgesessene" in Bardenfleth. Und Jürgen wird wohl der spätere Vogt in Strückhausen Georg Jüchter sein. Die Schwester Margarete heiratet, wie gesagt, den Vogt Eneke Stadtlander und wird damit auch gut versorgt gewesen sein.

Wäre uns nicht zufällig dieser Kaufvertrag aus dem Jahre 1595 überliefert - man hätte ohne Schwierigkeiten auf Grund der am Anfang gemachten Überlegungen an eine Einheirat des Eilert Kruse in den Jüchter-Hof schließen können. Genealogisch gesehen hätte die Generationenfolge Jüchter zu Kruse auch als sicher angesehen werden können. Weil aber diese Heiratsverbindung der Übergang bäuerlicher Vorfahren in den Hochadel bedeutet, mußte diese Eheverbindung besonders untersucht werden.

Kehren wir zu dem außergewöhnlichen Sterbeeintrag von Eilert Kruses- wie wir jetzt wissen - zweiten Ehefrau Gebke Kloppenburg zurück. Es wird nun klar: Sie wird deshalb ausdrücklich mit ihrem Nachnamen erwähnt, um deutlich zu machen, daß sie nicht mit der viel bedeutenderen ersten Ehefrau und Mutter des Hoferben Johann Kruse verwechselt werden darf. Viel wichtiger war also die erste Ehefrau Hille bzw. Heilke, die Tochter des Hermen Jüchter, die aber schon vor Beginn der Kirchenbücher verstorben war.

Und der Kaufvertrag aus dem Jahre 1595 regelt die rechtlich hieb- und stichfeste Übergabe des Hofes vor oder anläßlich der Heirat Kruse/Jüchter.

Ich denke, daß auf die gestellten Fragen eine ausreichende Antwort gefunden wurde. Es kann als gesichert gelten, daß die Kruses bzw. Jüchters hochadlige Vorfahren haben. Dieses Ergebnis bedeutet, daß es eine große Anzahl Nachkommen der Grafen von Oldenburg in Edewecht und im Ammerland gibt. Ja, es ist für eine eingesessene Edewechter Familie selten, nicht zu diesem Kreis dazuzugehören.

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